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Urteil zu Concierge in Luxushotels: Lärmschwerhörigkeit keine Berufskrankheit

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(Karlsruhe, 09. Juni 2014) Wer im Luxushotel als Concierge arbeitet und lärmschwerhörig wird, kann dies nicht ohne Weiteres als Berufskrankheit einstufen lassen. Dies musste nun ein 51-jähriger Hotelmitarbeiter erfahren. Das Sozialgericht Karlsruhe hatte seine Klage gegen die Berufsgenossenschaft, seinen Hörschaden als beruflich bedingt anzuerkennen, abgewiesen (Az. Az.: S 4 U 1091/12).

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